Jugendordnung
1. Ziel und Zweck
Die TVF-Jugend ist die Kinder- und Jugendorganisation des TV Fischbek v. 1921 e.V. (TVF). Sie vertritt alle Kinder, Jugendlichen und junge Menschen bis 27 Jahre, sowie die gewählten und berufenen MitarbeiterInnen der TVF-Jugend.
2. Aufgaben
Die TVF-Jugend führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden finanziellen Mittel in eigener Zuständigkeit. Die Aufgaben der TVF-Jugend sind insbesondere: - die Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit in seinen freizeit-, breiten- und leistungssportlichen Ausprägungen - kritische Auseinandersetzung mit der Lebenssituation der Jugendlichen in der Gesellschaft - Entwicklung neuer und zeitgemäßer Formen von Sport und Bewegung - Förderung der Befähigung und Bereitschaft zum sozialen Verhalten und gesellschaftlichem Engagement - Unterstützung der Integration von ausländischen MitbürgernInnen - Pflege und Ausbau der internationalen Verständigung - Beteiligung am örtlichen Dialog und Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Schulen und Elternhaus Die TVF-Jugend bekennt sich zu den Grundsätzen des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates. Sie setzt sich für die Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein.
3. Organe
Organe der TVF-Jugend sind:
die Jugendvollversammlung der Jugendausschuss
4. Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung setzt sich aus allen Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis 27 Jahren des TVF sowie dem Jugendausschuss und den gewählten und berufenen MitarbeiterInnen der TVF-Jugend zusammen. Sie ist das oberste Organ der Jugend des TVF. Aufgaben der Jugendvollversammlung sind: - Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Jugendausschusses und des Kassenabschlusses - Beschlussfassung über vorliegende Anträge und Beratung über Jugendveranstaltungen - Beratung und Beschlussfassung über Grundsätze und Richtlinien für die Vereinsjugendarbeit - Entlastung und Wahl des Jugendausschusses Die ordentliche Jugendvollversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Sie wird 4 Wochen vorher vom Vorstand des TV Fischbek unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Bekanntgabe sollte schriftlich erfolgen oder in den entsprechenden Vereinsmedien veröffentlicht werden. Anträge müssen mindestens 3 Wochen vor der Jugendvollversammlung bei dem/der JugendwartIn der TVF-Jugend schriftlich eingereicht werden. Auf der Jugendvollversammlung können auch mündliche Anträge gestellt werden, die zu Protokoll genommen werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendvollversammlung vom 12. bis zum 27. Lebensjahr. Auf Antrag von 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendvollversammlung oder eines mit Mehrheit der Stimmen des Jugendausschusses gefassten Beschlusses muss eine außerordentliche Jugendvollversammlung einberufen werden. Die Jugendvollversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und der/die 1.JugendwartIn anwesend ist. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
5. Jugendausschuss
Der Jugendausschuss der TVF-Jugend besteht aus: - dem/der 1.JugendwartIn - dem/der 2.JugendwartIn - 4 BeisitzerInnen, die nach Möglichkeit folgende Fachbereiche ausfüllen sollten: Finanzen Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen und Freizeiten Kinder und Jugendliche Der Jugendausschuss kann sich jederzeit selbständig aus an der Jugendarbeit interessierten Vereinsmitgliedern zusätzlich ergänzen
Die Aufgaben des Jugendausschusses sind: - Vertretung der Vereinsjugendinteressen und aller Jugendangelegenheiten nach innen und außen - Umsetzung der von der Jugendvollversammlung beschlossenen Vorhaben - Entscheidung über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden finanziellen Mittel im Rah men der Beschlüsse der Jugendvollversammlung Der/die 1. JugendwartIn ist der Vertreter der gesamten TVF-Jugend mit Sitz und Stimme im Vorstand des TVF. Der/die 2. JugendwartIn erhält einen Sitz im Vorstand als Beisitzer. Kann der/die 1.JugendwartIn seine/ihre Aufgaben nicht wahrnehmen, so übernimmt der/die 2.JugendwartIn die Aufgaben des/der 1.JugendwartIn entsprechend bis zur nächsten Jugendvollversammlung. Zeichnungsberechtigt für den Jugendausschuss ist der/die 1.JugendwartIn Der Jugendausschuss gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.
6. Wahlen
In den Jugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar. Die zu wählenden Mitglieder des Jugendausschusses werden für 2 Jahre gewählt. Die Wahlperioden enden erst, wenn im Rahmen der nächsten Jugendvollversammlung Neuwahlen abgehalten werden. Der Jugendausschuss bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der/die 1. JugendwartIn wird von der Jahreshauptversammlung des TVF bestätigt. Scheidet ein Jugendausschussmitglied im Laufe seiner oder ihrer Amtsperiode aus, so ist der Jugendausschuss berechtigt sich bis zur nächsten Jugendvollversammlung ein kommissarisches Jugendausschussmitglied hinzuzuwählen.
7. Jugendordnungsänderungen
Anträge zur Änderung der Jugendordnung sind 2 Wochen vor der Jugendvollversammlung schriftlich bei dem /der 1.JugendwartIn einzureichen. Sie bedürfen der Zustimmung von mind. 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
8. Inkrafttreten
Die Jugendordnung tritt mit der Genehmigung durch den Vorstand des TV Fischbek und dem Beschluss
der Jugendvollversammlung vom 02.03.04 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Jugendordnung des TVF vom 07.03.81 außer Kraft. Diese Jugendordnung ist allen Vereinsmitgliedern des TVF zugänglich zu machen.
Hamburg, den 02.03.2004